BKF Weiterbildung - Modul 2 - Sozialvorschriften

Voraussichtlicher Termin am 14.12.2024

Unabhängig von Besitzstandsrechten müssen künftig alle Berufskraftfahrer/innen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.


Sie kann zusammenhängend oder über einen Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden (5 Module zu je 7 Std.).
Es ist keine Prüfung abzulegen.


Wir starten jeweils um 8 Uhr und enden voraussichtlich um etwa 16:30 Uhr.

Das Modul 2 bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand in Sachen Sozialvorschriften. Besprochen werden dabei die neuesten gesetzlichen Vorgaben, sowie praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers. Die Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.

 

 

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