Erste-Hilfe-Bescheinigung doch nicht unbegrenzt gültig?
12.10.2017 | FAHRSCHUL-NEWSTatsächlich gibt es Bescheinigungen, die nicht mehr akzeptiert werden… Bis Dezember 2015 fanden für Führerscheinanwärter neben der Ersten Hilfe auch Schulungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen statt. Umgangssprachlich könnte man diese Schulungen auch als „Kleine Erste-Hilfe-Kurse“ bezeichnen.
Den sogenannten LSM-Kurs, wie viele ihn kennen, gibt es jedoch seit 2016 nicht mehr. Bis dahin bestand die Schulung aus 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Nach den Anpassungen vom 04.05.2015 besucht jeder Fahrschüler nun einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird durch einen größeren Praxisbezug noch besser und gezielter auf die Versorgung an einem Unfallort vorbereitet, um im schlimmsten Fall auch ein Leben retten zu können.
Für die Anerkennung der LSM-Kurse gab es eine Übergangsfrist. Diese lief jedoch nun aus. Bis zum 21.Oktober waren die alten Bescheinigungen noch gültig. Danach werden jetzt nur noch Bescheinigungen eines „richtigen“ Erste-Hilfe-Kurses mit 9 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Also prüft am besten, welchen Kurs ihr gemacht habt und erneuert oder ergänzt sonst eure bisherigen Kenntnisse.
Nur die Erste-Hilfe-Bescheinigung – bestehend aus 9 Unterrichtseinheiten - ist lebenslang gültig.
P.s. Es schadet mit Sicherheit nicht, trotz gültiger Bescheinigung, seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Leistung von Erster Hilfe hin und wieder aufzufrischen!
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